Problem: Mögliche "Aufspaltung der Mutterschaft"
Die Entscheidung ist auch für Deutschland von Bedeutung, wo künstliche Befruchtungen mit gespendeten Eizellen ebenfalls verboten sind. In-Vitro-Befruchtungen mit Spermien anonymer Spender sind in Deutschland hingegen erlaubt. Hätte der Gerichtshof die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt, wären die Gesetzgeber in Österreich und Deutschland aufgerufen gewesen, ihre entsprechenden Gesetze zu ändern.Was die auch in Deutschland umstrittene Frage der Spende von Eizellen betrifft, könnte nach Ansicht des Gerichtshof eine "Aufspaltung der Mutterschaft" zwischen einer genetischen Mutter und derjenigen, die das Kind austrägt, problematisch sein. Der Gesetzgeber habe verhindern wollen, "dass zwei Frauen behaupten könnten, biologische Mutter desselben Kindes zu sein", so der EGMR zur Begründung.
Quelle: Stern Online